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GRI 2-12, 2-26, 2-29, 2-30, 407/3-3

Austausch mit Arbeitnehmervertretungen

Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Management, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Arbeitnehmervertretungen ist bei Fresenius gelebte Praxis und ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Ein offener und kontinuierlicher Dialog zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretungen sowie Gewerkschaften ist uns wichtig.

Fresenius handelt verantwortungsvoll gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu gehört auch die in unserem Verhaltenskodex und in der Menschenrechtserklärung enthaltene Verpflichtung, internationale Arbeits- und Sozialstandards einzuhalten. Die Fresenius SE & Co. KGaA respektiert die Vereinigungsfreiheit und erkennt das Recht auf Tarifverhandlungen an. Beschäftigte können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie Gewerkschaften bei­treten oder nicht, in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht. Wir tolerieren keine Diskriminierung aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und handeln entsprechend. Wir setzen uns für einen offenen und lösungsorientierten Dialog zwischen den Beschäftigten und ihren Interessensvertretungen sowie dem Management innerhalb des jeweiligen rechtlichen und operativen Rahmens ein. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Menschenrechte.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen im Dialog mit ihren Vorgesetzten, können sich aber auch an ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Personal- oder Compliance-Abteilungen wenden sowie an den Betriebsrat, ihre Gewerkschafts- oder andere Arbeitnehmervertretungen. In Europa stehen rund 79 % unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis, das durch einen Tarifvertrag abgedeckt ist: So unterliegt Fresenius in einigen europäischen Ländern, z. B. in Frankreich, branchenbezogenen Tarifverträgen, die aufgrund der Branchenzugehörigkeit verbindlich anzuwenden sind. Sofern dies nicht der Fall ist, können länderbezogen Tarifverträge mit lokalen Gewerkschaften oder vergleichbaren Sozialpartnern aus­gehandelt werden. Weltweit stehen rund 55 %1 unserer Beschäftigten in einem Beschäftigungsverhältnis, das durch einen Tarifvertrag abgedeckt ist.

In den europäischen Ländern werden betriebliche Interessenvertretungen nach nationalem Recht gebildet. Für den Umgang mit den lokalen Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften liegt die Hauptverantwortung bei den Unternehmensbereichen jeweils auf Länder- oder Standortebene. Im Fokus unserer Diskussionen mit diesen Vertretungen stehen die lokalen und regionalen Gegebenheiten. Wir wollen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen an den verschiedenen Standorten finden. Weitere Informationen hierzu finden Sie jeweils bei den Ausführungen zu den Unternehmensbereichen.

Fresenius hat mit dem Europäischen Betriebsrat (EBR) eine Vereinbarung getroffen, die einen strukturierten ­Dialog mit den internationalen Gewerkschaftsverbänden vorsieht; danach finden einmal im Jahr Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmensbereiche, der Arbeitnehmerseite des Aufsichtsrates, des Europäischen Betriebsrats und der internationalen Gewerkschaftsverbände statt. Im Berichtsjahr fand das Treffen im November statt. Inhalt des Austauschs waren Aktivitäten zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie Reorgani­sationsprozesse und Auswirkungen auf Beschäftigte im Konzern.

1 Die Angabe bezieht sich auf rund 92 % der weltweit beschäftigten Personen.

Dialog auf europäischer Ebene

Die Fresenius SE & Co. KGaA hat einen EBR, der zum 31. Dezember 2022 aus 21 Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern aus 14 Ländern bestand. Sie stammen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen Fresenius Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter Vertrag hat. Insgesamt beschäftigt der Fresenius-Konzern 181.017 Personen in Europa, dies entspricht 57 % der Gesamtmitarbeiterzahl. Von den Beschäftigten in Europa entfallen allein auf Deutschland 55 %.

Der EBR ist zuständig für die Beteiligung der Fresenius-Beschäftigten bei grenzüberschreitenden Maßnahmen, soweit diese erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Fresenius-Beschäftigten haben und sich auf mindestens zwei Länder in seinem Zuständigkeitsbereich erstrecken, etwa die Verlagerung oder Stilllegung von Unternehmen oder Betrieben sowie Massenentlassungen. Die Unternehmensleitung unterrichtet und hört den EBR z. B. zu den ­folgenden Themen: Struktur und wirtschaftliche sowie finanzielle Lage des Konzerns, dessen voraussichtliche Entwicklung, Beschäftigungslage, Investitionen, Organisa­tionsveränderungen sowie die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsprozesse. Der EBR tagt einmal, sein geschäftsführender Ausschuss dreimal jährlich, pandemiebedingt zum Teil in hybrider Form. Die europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriALL und European Federation of Public Service Union (EPSU) nehmen auf Einladung des EBR an den Sitzungen teil.

Die thematischen Schwerpunkte des EBR lagen im ­vergangenen Geschäftsjahr auf Projekten in den Konzernbereichen zur Reorganisation, z. B. im Bereich globaler Personalwirtschaft, der digitalen Transformation, dem konzernweiten Kosten- und Effizienzprogramm Fragen der Compliance zur Menschenrechtserklärung des Konzerns, der Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSRCSR (Corporate Social Responsibility)CSR ​bezeichnet ​die ​gesellschaftliche ​Verantwortung ​von ​Unternehmen. ​Ihr ​Handeln ​kann ​ökonomische, ​soziale ​und ​Umweltzustände ​überall ​auf ​der ​Welt ​beeinflussen.). Darüber hinaus befasste sich der EBR mit der globalen Mitarbeiterumfrage und länderübergreifenden Projekten, z. B. im Bereich Logistik und Lieferkette. Weiterhin lag ein Schwerpunkt auf den Auswirkungen der Pandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine auf die Fresenius-Beschäftigten. Hierzu fand ein Informationsaustausch zur Lage in den einzelnen Ländern statt.

Der EBR trat im Rahmen der Jahressitzung in den Dialog mit den Vorständen von Fresenius Kabi sowie Fresenius Medical Care.

Der EBR hat sechs Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA gewählt, darunter mindestens eine Vertreterin bzw. einen Vertreter von Gewerkschaften.