Skip to content

Grundlage für die Ausgestaltung der globalen Arbeitsbedingungen sind, wie bereits erläutert, die Vorgaben, die sich aus den Richtlinien und Regularien auf Konzernebene ergeben. Innerhalb der Unternehmensbereiche bestehen für tariflich und außertariflich Beschäftigte interne Richtlinien in Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitsplätze und Vergünstigungen. Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen alle Personen in unseren Gesundheitseinrichtungen und Betriebsstätten, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Aber auch für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten gelten sie.

Die Entlohnung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und wird gegebenenfalls durch die mit den jeweiligen Gewerkschaften ausgehandelten Gehaltsstrukturen konkretisiert. Üblicherweise erfolgt die Entlohnung auf Basis lokaler Marktstandards und soll fair und angemessen ausgestaltet sein. Der Konzern vergütet Beschäftigte mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen nach bestimmten Sätzen, die den örtlichen Branchenbedingungen, aber mindestens den örtlichen Mindestlöhnen entsprechen oder darüber hinausgehen. Dabei gilt es, jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder anderer Kriterien zu verhindern, wie im Kapitel Diversität und Chancengleichheit aufgeführt wird. Als internationaler Gesundheitskonzern schaffen wir je nach Land und Standort verschiedene Anreize für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ergänzend zur Basisvergütung. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, über variable und leistungsabhängige Vergütungsmodelle am Unternehmenserfolg teilzuhaben. Leistungen für Vollzeitbeschäftigte des Unternehmens werden anteilig auch für Teilzeitbeschäftigte erbracht. In Deutschland können die Leistungen auf gemeinsamen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten beruhen. Weiterführende Informationen zu den variablen Vergütungsmodellen finden Sie im ab Seite 348 im Konzern-Anhang.

Tarifverträge

Fresenius unterliegt in einigen europäischen Ländern, z. B. in Frankreich, branchenbezogenen Tarifverträgen, die aufgrund der Branchenzugehörigkeit verbindlich anzuwenden sind. Sofern dies nicht der Fall ist, können länderbezogene Tarifverträge mit lokalen Gewerkschaften oder vergleichbaren Sozialpartnern ausgehandelt werden. Die Beschäftigten werden von den Gewerkschaften (Tarifpartnern) oder Arbeitnehmervertretungen über Tarifverträge, Tarifverhandlungen und deren Ergebnisse informiert. Dies ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.

Die allgemeinen Bedingungen für außertariflich Beschäftigte richten sich nach den Bestimmungen des anwendbaren Tarifvertrags oder der lokalen Vorgaben. Darüber hinaus kann es abhängig von der Ausgestaltung der Funktion weitere Regelungen geben, die jeweils im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Für leitende Angestellte werden Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart. Die Gehaltstransparenz wird in den verschiedenen Ländern gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den Tarifverträgen gewährleistet.

So unterliegen die Kliniken von Fresenius Helios in Deutschland einem Helios-Konzerntarifvertrag, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD), hausspezifischen oder gesetzlich vorgegebenen Tarifverträgen. Bei Helios Deutschland gibt es im Rahmen von Tarifverträgen regelhafte Entgeltverhandlungen, die in der Regel alle zwei Jahre stattfinden. Die Standorte in Deutschland unterliegen den Vorgaben des geltenden Arbeitszeitgesetzes, das zum Teil Öffnungsklauseln für ergänzende tarifliche Regelungen vorsieht. Regulierend greift zudem das Betriebsverfassungsgesetz ein, das den Betriebsräten Mitbestimmungsrechte und Kontrollmöglichkeiten einräumt. Den Rahmen der Arbeitszeiten vereinbaren die jeweiligen Betriebsparteien regelmäßig für die einzelnen Betriebe vor Ort. In Deutschland wird die Mehrheit der Beschäftigten durch die Gewerkschaft ver.di vertreten.

In unseren Kliniken in Spanien wenden wir einen durch Gesetz verankerten Tarifvertrag verbindlich an. In Spanien sind in den Betriebsräten überwiegend die Gewerkschaften Comisiones Obreras, Unión General de Trabajadoras y Trabajadores (UGT) sowie die Gewerkschaft der Pflegekräfte Sindicato de Enfermería (SATSE) vertreten.

Im Jahr 2023 unterlagen 74 % unserer global Beschäftigten einem Tarifvertrag. Der Rückgang zum Vorjahr ist darin begründet, dass die Betrachtung seit 2023 global erfolgt.

Tarifverträge: Anwendungsrate

Download(XLS, 35 kB)
in % 2023 20221 20211
Anwendung Tarifvertrag global 74 80 80
Europa 84 83 83
Außerhalb Europas 31 34 15
1 Abdeckung außerhalb Europas ohne Fresenius Kabi. 2021 auch ohne Fresenius Vamed.

Im Jahr 2023 wurde z. B. in Deutschland ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt.

Auf die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Betriebsräten in verschiedenen Ländern weltweit gehen wir im Abschnitt Mitarbeiterpartizipation ein.

Flexible Arbeitsmodelle

Die Realisierbarkeit flexibler oder mobiler Arbeitsmodelle hängt stark sowohl von den betrieblichen Anforderungen als auch von lokalen Gegebenheiten ab. Insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in administrativen Bereichen wurden in den vergangenen Jahren u. a. Teilzeit- und Gleitzeitmodelle, Jobsharing sowie Modelle des mobilen Arbeitens weiterentwickelt oder eingeführt.

Eine zunehmende Digitalisierung der Zusammenarbeit sowie der Arbeitsprozesse unterstützt die Umsetzung von flexibleren Arbeitsmodellen. Um notwendige digitale Kompetenzen zu erwerben, erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarfsgerechte Schulungen. Weitere Ausführungen zur Digitalisierung der Produkte und Dienstleistungen von Fresenius finden Sie im Kapitel Digitale Transformation.

Konzernweit werden die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit angewendet. Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie können Mütter oder Väter unsere flexiblen Arbeitsmodelle zum Wiedereinstieg nutzen oder z. B. während der Elternzeit in Teilzeit tätig sein.

Bei Fresenius Kabi in den USA wurde im Berichtsjahr der im Oktober 2022 eingeführte erweiterte bezahlte Familienurlaub weiter ermöglicht. Dieser beinhaltet bis zu acht Wochen bezahlten Urlaub aus berechtigten familiären Gründen. Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Geburt eines Kindes, bei der Pflege eines schwer kranken Familienmitglieds, bei Adoptionen und bei der Betreuung von Pflegekindern.

Der Fresenius-Konzern unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei beruflichen Veränderungen. Konzerninterne Wechsel, auch länderübergreifend, werden ermöglicht durch die interne Publikation freier Stellen in den Unternehmensbereichen. Dadurch sollen Beschäftigte innerhalb des Konzerns gehalten werden. Ergänzt wird dies zum Teil durch Übergangsprogramme für Personen, die in den Ruhestand gehen, z. B. Langzeitkonten oder Interessenausgleichsverhandlungen im Fall von Kündigungen. Die jeweiligen Programme und Maßnahmen richten sich nach den lokalen Anforderungen. Hierfür gibt es individuelle Vereinbarungen mit den Beschäftigten oder kollektive Maßnahmen.

Aktienkurs

Daten sind 15 Minuten verzögert.

Aktienchart

Kontakt

Fresenius SE & Co. KGaA
Group ESG
sustainability@fresenius.com