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Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Fresenius hat im Geschäftsjahr 2023 den Unternehmensbereich Fresenius Medical Care durch einen Rechtsformwechsel der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co- KGaA) in eine Aktiengesellschaft dekonsolidiert. Am 14. Juli 2023 hat eine außerordentliche Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA dem Vorschlag zum Formwechsel in eine Aktiengesellschaft zugestimmt. Mit Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister am 30. November 2023 wurde der Rechtsformwechsel wirksam.

Für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 und die Abschlüsse in den darauffolgenden Berichtsperioden sind die spezifischen Rechnungslegungsstandards wie folgt zu berücksichtigen:

Infolge der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA zur Rechtsformänderung wurde Fresenius Medical Care ab dem 14. Juli 2023 gemäß IFRS 5 bilanziert. Seit der am 30. November 2023 erfolgten Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister wird die Beteiligung an Fresenius Medical Care gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode ausgewiesen.

Die relevanten IFRS erforderten die jeweilige Bewertung von Fresenius Medical Care zum Zeitwert. Sofern dieser Wert, der im Wesentlichen der Marktkapitalisierung von Fresenius Medical Care sowie dem Marktwert der nicht beherrschenden Anteile entspricht, unterhalb des bilanziellen Konzern-Eigenkapitals der Fresenius Medical Care liegt, muss der Fresenius-Konzern eine nicht zahlungswirksame Wertanpassung vornehmen, die als Sondereinfluss ausgewiesen wird.

Im Rahmen der IFRS 5-Bewertung bis zum 30. November 2023 ergaben sich für den Konzernabschluss des Fresenius-Konzerns nicht-zahlungswirksame Sonderaufwendungen in Höhe von insgesamt 2.217 Mio €, wovon 647 Mio € auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfielen und 1.570 Mio € auf die nicht beherrschenden Anteile des Fresenius-Konzerns.

Die Aufwendungen werden als Teil des Ergebnisses aus dekonsolidierten Aktivitäten der Fresenius Medical Care gemäß IFRS 5 ausgewiesen.

Im Rahmen der Dekonsolidierung zum 30. November 2023 wurde darüber hinaus ein Dekonsolidierungsverlust in Höhe von -467 Mio € erfasst, der im Wesentlichen aus der Umbuchung von Währungsumrechnungsdifferenzen vom Other Comprehensive Income in das Konzernergebnis und weiteren konsolidierungstechnischen Effekten resultiert. Die Aufwendungen werden ebenso als Teil des Ergebnisses aus dekonsolidierten Aktivitäten der Fresenius Medical Care gemäß IFRS 5 ausgewiesen.

Die Effekte der Dekonsolidierung sind nicht steuerwirksam.

IAS 28 verlangt eine vollständige Kaufpreisallokation ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beteiligung an Fresenius Medical Care als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen wird. Der zugrundeliegende Kaufpreis ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister. Der Buchwert der Beteiligung ergibt sich aus dem proportionalen Anteil (30. November 2023: 32 %) des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren Nettovermögenswerte, einschließlich des zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill).

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit Abschluss der Dekonsolidierung das gemäß seiner Beteiligung (32 %) auf den Fresenius Konzern entfallende Konzernergebnis der Fresenius Medical Care sowie der entsprechende Anteil der Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation als „Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an Fresenius Medical Care“ ausgewiesen.

In der Konzern-Bilanz wird Fresenius Medical Care mit Abschluss der Dekonsolidierung gemäß dem jeweils aktuellen Anteil des Fresenius-Konzerns (32 %) in der Zeile „Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung an Fresenius Medical Care“ ausgewiesen und fortlaufend um jede Veränderung des Eigenkapitals der Fresenius Medical Care AG angepasst.

Aufgrund der Anwendung von IFRS 5 wurden die Vorjahreszahlen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Kapitalflussrechnung angepasst.

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