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Als global tätiger Gesundheitskonzern betrachten wir die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung. Menschenrechtsthemen, die für den Konzern besonders im Fokus stehen, umfassen z. B. die Arbeitsbedingungen an den eigenen Standorten und in der Lieferkette.

Unsere Ziele und Ambitionen

Fresenius bekennt sich dazu, Menschenrechte zu achten. Unsere konzernweite Ambition ist es, menschenrechtliche Auswirkungen regelmäßig zu analysieren, Verstöße zu verhindern, Risiken zu minimieren und erforderliche Abhilfemaßnahmen bei Verstößen zu ergreifen – in unserer Lieferkette, in unseren eigenen Unternehmen ebenso wie in Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen.

Unser Ansatz

Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer mehr als 190.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte reicht auch über unsere eigenen Unternehmensaktivitäten und unser Kerngeschäft hinaus. Im Einklang mit unserem Programm zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Menschenrechtsprogramm) berücksichtigen wir Menschenrechtsbelange auch bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Von ihnen erwarten wir u. a., dass auch sie Menschenrechte in ihrer Wertschöpfung achten. Diese Erwartungen konkretisieren und kommunizieren wir in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Weitere Ausführungen zu unserem Menschenrechtsprogramm finden Sie hier.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Transparenz unserer Lieferketten zu erhöhen. Damit einhergehende Kenntnisse helfen uns, eine sichere Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig menschenrechtliche Risiken in der Beschaffung wichtiger Rohstoffe und Materialien zu adressieren.

Organisation und Verantwortlichkeiten

Der Konzernvorstand überwacht das konzernweite Menschenrechtsprogramm. Die Konzernfunktion Risk & Integrity berichtet direkt an das Vorstandsmitglied zuständig für Recht, Compliance, Risikomanagement, ESG, Personal sowie für den Unternehmensbereich Fresenius Vamed. Innerhalb dieser Konzernfunktion ist das im Jahr 2023 etablierte Group Human Rights Office für den konzernweiten Ansatz der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verantwortlich, wie z. B. die Methodik zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken. Es unterstützt die Unternehmensbereiche in der Umsetzung von Vorgaben, die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Die operative Umsetzung ist durch eine konzernweite Governance sowie klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmensbereiche und auf Konzernebene bestimmt:

Das Group Human Rights Office ist für die Gesamtleitung des konzernweiten Menschenrechtsprogramms verantwortlich. Es unterstützt die Unternehmensbereiche in der Implementierung und überwacht die Aktivitäten zur Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Das Group Human Rights Office besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Risk & Integrity des Fresenius-Konzerns.

Jeder Unternehmensbereich hat eine Menschenrechtsfunktion benannt. Diese ist für die operative Umsetzung der konzernweiten Menschenrechtsstrategie im eigenen Unternehmensbereich und unmittelbar vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffenen Unternehmen zuständig.

Wir haben Risikoverantwortliche für relevante Fachbereiche festgelegt. Als Fachexpertinnen bzw. Fachexperten sind die Risikoverantwortlichen für ein angemessenes Risikomanagement und die Durchführung der Risikoanalysen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich – z. B. im Bereich Personal, Einkauf oder in der Abteilung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Mitglieder des Group Human Rights Office sind neben den Menschenrechtsfunktionen mit weiteren Personen aus Fachabteilungen der Unternehmensbereiche im Human Rights Council vertreten. Er kommt quartalsweise zusammen und ist das Beratungsgremium für Menschenrechtsfragen. Die rund 20 Mitglieder sind in unterschiedlichen Funktionen des Konzerns tätig, u. a. Compliance, Recht, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Beschaffung, und decken so die vielfältigen Perspektiven des Themas ab. Die Teilnehmenden diskutieren konzernweite Initiativen und stellen neue Konzepte und Methoden vor. Schwerpunkte der vier Treffen im Berichtsjahr waren die weitere Implementierung des Menschenrechtsprogramms, die Weiterentwicklung der Unterstützungsmaterialien zur Durchführung der Risikoanalyse, Maßnahmen in den Unternehmensbereichen sowie die Vorstellung eines Leitfadens zum Umgang mit Menschenrechtsverletzungen.

Konzernweite Menschenrechtsorganisation

Eine Berichterstattung zum Menschenrechtsprogramm erfolgt mindestens jährlich sowie anlassbezogen an den Konzernvorstand sowie an weitere Gremien. Im Jahr 2023 betraf dies u. a. die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie eine Berichterstattung zum Status der Implementierung des Menschenrechtsprogramms.

Weitere Ausführungen zu möglichen menschenrechtsrelevanten Risiken finden Sie im Chancen- und Risikobericht, im Nichtfinanziellen Konzernbericht im Abschnitt Compliance sowie in dem an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelten Bericht zum LkSG. Die Veröffentlichung des BAFA-Berichts ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.

Richtlinien und Regularien

Die vom Konzernvorstand verabschiedete Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement) orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie an den einschlägigen, international anerkannten Menschenrechtsstandards und -rahmenwerken, wie in der Menschenrechtserklärung aufgeführt.

Sie enthält unsere grundlegenden menschenrechtlichen Prinzipien und gilt als Selbstverpflichtung für den Fresenius-Konzern. Dazu gehört u. a., dass wir keinerlei Gewaltanwendung, Gewaltandrohung oder andere Formen der Nötigung dulden. Wir verbieten es strikt, ausbeuterische und Kinder- oder Zwangsarbeit anzuwenden, zu unterstützen oder zu billigen. Diskriminierung ist zu unterbinden und Chancengleichheit zu fördern, genauso wie sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen sind. Die verschiedenen Themenfelder, zu denen wir uns positionieren, beziehen sich sowohl auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fresenius als auch auf unsere Lieferanten.

Die Menschenrechtserklärung wurde im Berichtsjahr 2023 in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht und spiegelt die Anforderungen des LkSG wider. Wir aktualisieren sie auf Basis der menschenrechtlichen Fokusthemen, die wir z. B. im Rahmen der Risikoanalysen identifizieren. Eine aktualisierte Fassung wird im Berichtsjahr 2024 veröffentlicht.

Wo anwendbar, werden Themen wie der Umgang mit Konfliktmineralien, sich entwickelnde Technologien oder auch ethische Themen in Forschung, Entwicklung und klinischen Studien von den zuständigen Unternehmens- und Fachbereichen aufbereitet und berücksichtigt.

So haben wir uns bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Konfliktmineralienverordnung mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt. Wir beziehen keine Konfliktmineralien direkt. Deren Verarbeitung in Komponenten und Halberzeugnissen, die wir beziehen und weiterverarbeiten oder in unseren Produkten einsetzen, lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall greifen die anwendbaren Kodizes unseres Konzerns sowie der betroffenen Unternehmensbereiche für den Umgang mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Im Berichtsjahr 2023 wurde kein Verstoß festgestellt.

Unsere Verhaltenskodizes für Geschäftspartner und Lieferanten berücksichtigen die jeweiligen Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche. Sie werden in Einkaufsverträgen und Verträgen mit anderen Geschäftspartnern, z. B. Distributoren und Handelsvertretern, verwendet – als beigefügte Anlagen oder Verweise. Risikobasiert werden zudem explizite Menschenrechts- und Umweltklauseln in Verträge aufgenommen.

Im Berichtsjahr 2023 wurde außerdem eine Social & Labor Standards Policy verabschiedet. Diese legt soziale Mindeststandards für den gesamten Konzern fest und spezifiziert die Inhalte unseres Verhaltenskodex. Weitere Ausführungen finden Sie im Kapitel Beschäftigte.

Menschenrechtsprogramm

Über unser Menschenrechtsprogramm etablieren wir vorbeugende Maßnahmen, die es dem Fresenius-Konzern ermöglichen, menschenrechtliche Risiken in den Geschäftsprozessen zu identifizieren, zu adressieren sowie menschenrechtliche Risiken in das konzernweite Risikomanagement einzubeziehen. Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements, wie auf im Geschäftsbericht erläutert, sind u. a. interne Kontrollen. Erkenntnisse aus den Prozessen des Internen Kontrollsystems (IKS) werden in die regelmäßige Überprüfung auf Angemessenheit und Wirksamkeit unseres Menschenrechtsprogramms einfließen.

Management und Bewertung menschenrechtlicher Risiken

Der Fresenius-Konzern hat in allen Unternehmensbereichen menschenrechtliche Themen und Handlungsfelder identifiziert, die für unsere Wertschöpfungsketten besonders relevant sind. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Faktoren, u. a. die Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche sowie aktuelle öffentliche Debatten und regulatorische Entwicklungen wie das LkSG. Eine konzernweit gültige Standardverfahrensanweisung (Group Standard Operating Procedure – gSOP) bildet den Rahmen für das menschenrechtliche Risikomanagement. Sie beschreibt die Säulen des Menschenrechtsprogramms bei Fresenius und enthält Ausführungen zu den Verantwortlichkeiten, zur Durchführung von Risikoanalysen, zum Umgang mit menschenrechtlichen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette, zur Dokumentation von Maßnahmen sowie zum Reporting.

Unsere Methode zur Bewertung menschenrechtlicher Risiken (Human Rights Risk Assessment) ist in unser konzernweites Risikomanagement integriert. Wir betrachten potenzielle Menschenrechtsrisiken nach länder-, branchen- und unternehmensbereichsspezifischen Aspekten. Wir bewerten sie auf Grundlage der möglichen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Dabei wird auch berücksichtigt, welches Einflussvermögen wir als Unternehmen auf die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos haben. Aufbauend darauf definieren wir Präventiv- und – falls erforderlich – Abhilfemaßnahmen. Bei der Durchführung von Risikoanalysen werden die zuständigen Funktionen in den Unternehmensbereichen eng eingebunden. Neben der jährlichen führen wir auch anlassbezogene Risikoanalysen durch.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 939 mehrstufige Risikoanalysen zu menschenrechtlichen Risiken innerhalb des Fresenius-Konzerns durchgeführt. Wo nötig nutzen wir die Ergebnisse, um Prozesse anzupassen.

Die Prozesse der menschenrechtlichen Risikobewertung entwickeln wir kontinuierlich weiter, z. B. durch die Anpassung an regulatorische Anforderungen wie das LkSG oder durch Optimierungen interner abteilungsspezifischer Prozesse. Vermuten wir, dass Menschenrechte verletzt wurden oder werden, reagieren wir entsprechend. Im Berichtsjahr haben wir eine Remediation Toolbox aufgebaut. Diese Handreichung soll unsere Unternehmensbereiche beim Umgang mit Menschenrechtsverletzungen unterstützen.Weitere Ausführungen zu Chancen und Risiken finden Sie im Chancen- und Risikobericht.

Durchgeführte Menschenrechtsrisikobewertungen

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  Anzahl menschenrechtlicher Risikoanalysen Anzahl priorisierter Menschenrechtsrisiken Priorisierte Menschenrechts­risikobereiche
Eigener Geschäftsbetrieb (inkl. Joint Ventures, in denen der Fresenius-Konzern über Steuerungsbefugnisse verfügt) 81 7 Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Lieferkette: direkte Geschäftspartner (Tier-1) mit potenziell hohem menschenrechtlichem Risiko 858 4 Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen Umweltverunereinigungen
Beschwerdemechanismen und Meldewege

Um es potenziell Betroffenen so leicht wie möglich zu machen, bieten wir interne und externe Meldesysteme an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fresenius-Konzerns sowie Externe – auch aus der Lieferkette – können ihre Hinweise über bestehende Meldesysteme geben oder spezielle E-Mail-Adressen nutzen, um neben anderen auch auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße aufmerksam zu machen.

Im Berichtsjahr sind über die bestehenden Meldewege Meldungen eingegangen, die wir auch auf Menschenrechtsaspekte geprüft haben.

Eingegangene Meldungen

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  2023
Eingegangene Meldungen mit Menschenrechtsbezug 47
Davon substantiiert 3

Alle Meldungen werden von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb eines Fachteams bearbeitet. Je nach Sachverhalt kann es notwendig sein, dass wir zur Klärung eines Vorfalls weitere Fachbereiche hinzuziehen. Weitere Informationen über unsere Meldewege und den Umgang mit möglichen Compliance-Verstößen finden Sie im Abschnitt Compliance sowie im Abschnitt Datenschutz.

Menschenrechtsschulungen

Im Fresenius-Konzern behandeln wir Menschenrechtsthemen in verschiedenen Schulungen. Beispielsweise umfassen die für die Beschäftigten verpflichtenden Schulungen zum jeweiligen Verhaltenskodex auch Menschenrechtsaspekte. Im Jahr 2023 wurden zusätzlich 61 Schulungen zum Menschenrechtsprogramm, zur Risikoanalyse, zum Umgang mit Menschenrechtsverletzungen und zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durchgeführt. Diese Schulungen haben sich nicht nur an die zentralen Ansprechpersonen für Menschenrechtsaktivitäten in den Unternehmensbereichen, sondern auch an weitere Personen aus Fachabteilungen gerichtet.

Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr 2023 eine Menschenrechtsschulung entwickelt, die ab 2024 sukzessive global ausgerollt werden soll.

Lieferantenbewertung

Transparenz in unseren Lieferketten ist wichtig für uns, um beispielsweise menschenrechtliche Risiken erkennen und adressieren zu können. Zusätzliche Informationen zu den Beschaffungsaktivitäten sind im Konzern-Lagebericht beschrieben.

Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese die geltenden Gesetze sowie ethische Verhaltensstandards im täglichen Geschäft einhalten. Vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen führen wir risikobasierte Geschäftspartnerprüfungen durch. Werden in der Risikoanalyse oder bei Geschäftspartnerprüfungen hohe Risiken festgestellt, setzen wir uns risikobasiert mit dem Lieferanten in Verbindung und evaluieren die Situation mittels eines weiteren Fragebogens genauer.

Auf Basis der durchgeführten Risikoanalysen leiten wir – wo nötig – Präventionsmaßnahmen ein. Informationen zur Risikoanalyse sowie zu priorisierten Risiken in der Lieferkette finden Sie im Abschnitt Management und Bewertung menschenrechtlicher Risiken. Erlangen wir Kenntnis von einer Menschenrechtsverletzung in unserer Lieferkette, ist das Ziel, Abhilfe herbeizuführen sowie einen zukünftigen Verstoß im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zu vermeiden.

Im Konzern haben wir 2023 Geschäftsbeziehungen mit mehr als 58.000 Lieferanten unterhalten. Daten über den Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten erheben wir derzeit auf Konzernebene nicht.

Aktienkurs

Daten sind 15 Minuten verzögert.

Aktienchart

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Fresenius SE & Co. KGaA
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