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GRI 405/103-1, GRI 406/103-1, GRI 407/103-1, GRI 408/103-1, GRI 409/103-1, GRI 412/103-1

Menschenrechte sind universell. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern betrachten wir die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung. Wir verpflichten uns dazu, die regulatorischen Anforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen mit Blick auf die Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der Menschenrechte zu erfüllen.

Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer über 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Wir sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte auch über unsere eigenen Unternehmensaktivitäten und unser Kerngeschäft hinausreicht. Wir berücksichtigen Menschenrechtsbelange bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern im Beschaffungsbereich sowie im Vertrieb und in der Distribution. Wir arbeiten daran, die Transparenz unserer Liefer­ketten zu erhöhen. Damit einhergehende Kenntnisse helfen uns, eine sichere Versorgung zu gewährleisten und gleich­zeitig menschenrechtliche Risiken in der Beschaffung wichtiger Rohstoffe und Materialien zu reduzieren. Informationen dazu finden Sie im Kapitel Lieferkette.

Gesundheit ist ein Menschenrecht

Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jeder Mensch das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet. Dazu gehört eine ausreichende Gesundheitsversorgung. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern verbessert Fresenius in vielen Ländern den Zugang zu bezahlbarer, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung.

Unser Ansatz

GRI 102-41, GRI 405/103-2, GRI 406/103-2, GRI 407/103-2, GRI 412/103-2

Fresenius bekennt sich dazu, Menschenrechte zu achten und zu wahren. Dieses Bekenntnis unterstreichen wir mit einer konzernweiten Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement), die der Vorstand 2018 verabschiedet hat. Die Erklärung orientiert sich an der internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen (United Nations – UN) und den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO). Sie enthält menschenrechtliche Aspekte, die für unseren Konzern von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehört z. B., ausbeuterische und illegale Kinder- oder Zwangsarbeit zu unterlassen, Diskriminierung zu unterbinden, Chancengleichheit zu fördern und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Die Veröffentlichung der Erklärung markierte zugleich den Startpunkt für unser Menschenrechtsprogramm. ­Darüber etablieren wir vorbeugende Maßnahmen, die es Fresenius ermöglichen, menschenrechtliche Risiken in ­den Geschäftsprozessen zu verhindern oder zu reduzieren sowie menschenrechtliche Risiken in das konzernweite Risikomanagement einzubeziehen. Die Maßnahmen des Menschenrechtsprogramms, wie weiter unten näher aus­geführt, sind eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausgerichtet und bauen auf dessen fünf Elementen auf: Grundlagenschaffung, Risikoanalyse, Maßnahmen und Integration, Berichterstattung, Beschwerdemechanismen.

Im Jahr 2019 haben wir in einem umfassenden Projekt mit allen Unternehmensbereichen Menschenrechtsthemen identifiziert und definiert, die für den Konzern besonders im Fokus stehen. Sie umfassen den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette sowie die Verhinderung von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit. In diesen Themengebieten können unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen Auswirkungen auf Menschenrechte haben. Ergänzend arbeiten die Unternehmensbereiche an für sie spezifischen Themen, wie z. B. potenziellen Umweltaus­wirkungen durch die Produktion. Diese Analyse bildet die Basis, um mögliche Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, und gibt uns die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zu entwickeln. Im Jahr 2020 wurde eine konzernweite Methodik zur menschenrechtlichen Risikoanalyse initiiert, um Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden oder abzumildern – und um dann weitere Maßnahmen in den Unternehmensbereichen festzulegen.

MEILENSTEINE DES MENSCHENRECHTSPROGRAMMS

Organisation und Verantwortlichkeiten
Das Human Rights Council

Im Jahr 2019 hat Fresenius ein Human Rights Council etabliert, um die weitere Umsetzung und Entwicklung seines Menschrechtsprogramms auf Konzernebene voranzutreiben. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der vier Unternehmensbereiche sowie der Fresenius SE & Co. KGaA zusammen. Die rund 20 Mitglieder des Human Rights Councils sind in unterschiedlichen Funktionen des Konzerns tätig, u. a. Compliance, Recht, Nachhaltigkeit, Kommuni­kation, Einkauf, Personal und Medizin und decken so die vielfältigen Perspektiven des Themas ab. Das Gremium kommt quartalsweise zusammen und fördert den Austausch zu aktuellen Menschenrechtsthemen über alle Unternehmensbereiche. Die Teilnehmenden diskutieren konzernweite ­Initiativen und stellen neue Konzepte und Methoden vor. Im Jahr 2021 traf sich das Human Rights Council vier mal.

Berücksichtigung von Menschenrechten in den Funktionen

In jedem der vier Unternehmensbereiche von Fresenius sind verschiedene Funktionen dafür verantwortlich, die Menschenrechtsaktivitäten im Unternehmen und in den Liefer­ketten zu planen und umzusetzen. Von den Compliance-Management-Systemen (CMS) unterstützt, führen sie im Konzern Schulungen zu bestimmten Menschenrechtsaspekten durch und informieren die Beschäftigten, wie sie bei Fehlverhalten reagieren und Verstöße melden können.

Richtlinien und Regularien

GRI 406/103-1

Fresenius-Menschenrechtserklärung

Unsere Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement) gilt als Selbstverpflichtung für die Fresenius SE & Co. KGaA und die Unternehmensbereiche. Fresenius Medical Care hat zusätzlich eine eigene Erklärung zu Achtung der Menschenrechte, Rechte am Arbeitsplatz und Beschäftigungsgrund­sätzen verabschiedet. Die Menschenrechtserklärungen ergänzen die Verhaltenskodizes der Unternehmensbereiche und die ihnen zugrunde liegenden Menschenrechtsbekenntnisse. Die Menschenrechtserklärung kann bzw. soll regelmäßig aktualisiert werden, sofern sich neue Erkenntnisse ergeben oder neue wesentliche Themen nachzutragen sind.

In der Menschenrechtserklärung positionieren wir uns zu den folgenden Themenfeldern, zu denen nachfolgend weitere Ausführungen zu finden sind:

Wir tragen Sorge dafür, dass die notwendigen Arbeitssicherheitsmaßnahmen getroffen werden und die Arbeitsbedingungen für alle unsere Beschäftigten fair und sicher sind. Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gesunden und produktiven Arbeitsplatz bieten. Dazu treffen wir z. B. die zur Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlichen Maßnahmen.

GRI 405/103-1

Wir unterstützen die Chancengleichheit aller Menschen und stellen uns gegen Diskriminierung jeder Art. Niemand darf z. B. aufgrund der Hautfarbe, der Abstammung, des Geschlechts, des Glaubens, der politischen Einstellung, des Alters, der körperlichen Verfassung, der sexuellen Orientierung, des Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert werden. Ebenso dulden wir keine Diskriminierung aufgrund der Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Interessenvertretungen der Belegschaft. Wir streben ein offenes, faires und wertschätzendes Miteinander an. Alle vier Unternehmensbereiche haben diese Grundsätze in ihren Verhaltenskodizes verankert.

Wir respektieren die Privatsphäre aller Menschen. Deshalb übernehmen wir Verantwortung dafür, die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie unserer Lieferanten zu schützen. Dabei sind wir uns bewusst, dass die Anforderungen an den Datenschutz in dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und ihrem Gesundheitsanbieter besonders hoch sind. Die Prozesse im Umgang mit Patientendaten gestalten wir entsprechend. Unser Anspruch ist der stets sorgfältige Umgang mit allen bereitgestellten Daten, dafür verfügen alle vier Unternehmensbereiche und die Fresenius SE & Co. KGaA über umfassende Datenschutz-Management-Systeme.

GRI 408/103-2, GRI 409/103-2

Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen gehört zu unserem unternehmerischen Selbstverständnis. Wir dulden keine Gewalt, Gewaltandrohung oder anderen Formen der Nötigung. Insbesondere fühlen wir uns verpflichtet, Kinder vor Ausbeutung zu schützen. Deshalb verbieten wir es strikt, ausbeuterische und illegale Kinder- oder Zwangsarbeit einzusetzen, zu unterstützen oder zu billigen. In den Unternehmensbereichen bestehen Prozesse, die dazu dienen, geltende Gesetze zu befolgen, damit ausbeuterische und illegale Kinder- oder Zwangsarbeit verhindert wird. Sofern es Gesetze in einzelnen Ländern erfordern, bestätigen wir auf den jeweiligen Länder-Websites, dass diese Gesetze eingehalten werden. Im Jahr 2021 kam z. B. Australien ergänzend hinzu. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, sich an die geltenden Gesetze zu halten.

GRI 407/103-2

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Rahmen der lokalen Gesetze Gewerkschaften beitreten, Belegschaftsvertretungen gründen und sich über diese in Kollektivverhandlungen engagieren. Wie im Verhaltenskodex beschrieben, fördern wir eine offene und direkte Kommunikation mit allen Beschäftigten. Niemand darf aufgrund der Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Belegschaftsvertretungen diskriminiert werden.

Wir übernehmen Verantwortung dafür, die Natur als Lebensgrundlage zu schützen, Ressourcen zu schonen und die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt zu minimieren. Es ist unsere Gemeinschaftsaufgabe, die natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen zu bewahren. Wir betrachten es deshalb als selbstverständlich, alle geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und darüber hinaus unsere Umweltschutzmaßnahmen stetig weiterzuentwickeln. Dies schließt auch den Umgang mit Konfliktmineralien ein, sofern diese in Beschaffungsprozessen relevant sind.

Fresenius SE & Co. KGaA und die operativen Einheiten haben sich bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Konfliktmineralienverordnung mit diesem sensiblen Thema auseinandergesetzt. Wir beziehen keine Konfliktmineralien direkt. Deren Verarbeitung in Komponenten und Halberzeugnissen, die wir beziehen und weiterverarbeiten oder in unseren Produkten einsetzen, lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall greifen unsere Einkaufsrichtlinien, die anwendbaren Kodizes unseres Konzerns sowie der betroffenen Unternehmensbereiche für den Umgang mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, sich zu ethischen Verhaltensstandards im täglichen Geschäft und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Gesellschaft und der Umwelt zu verpflichten. Dies schließt die Beachtung der beschriebenen Handlungsfelder in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte ein.

Menschenrechtsprogramm

Wir respektieren und unterstützen Menschenrechte, wie sie in internationalen Standards, z. B. der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt sind. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und durch die CSRCSR (Corporate Social Responsibility)CSR bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Ihr Handeln kann ökonomische, soziale und Umweltzustände überall auf der Welt beeinflussen.-Berichtspflicht verankert wurden, sind Grundlage unseres Handelns. An ihnen orientieren sich die Maßnahmen ­unseres Menschenrechtsprogramms – die wir kontinuierlich weiterentwickeln, wie die Grafik zeigt. So nehmen wir beispielsweise neue Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das 2023 in Deutschland in Kraft tretende Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, in die ­Weiterentwicklung auf und passen unsere Maßnahmen, wo nötig, an.

MENSCHENRECHTSPROGRAMM

Beschwerdemechanismen und Meldewege

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche und der Fresenius SE & Co. KGaA können ihre Anliegen direkt bei ihren Vorgesetzten vorbringen. Darüber hinaus können Beschäftigte und Externe über eigens ein­gerichtete Systeme Hinweise geben oder spezielle E-Mail-Adressen nutzen, um neben anderen Verstöße auch auf mögliche menschenrechtliche Verstöße aufmerksam zu machen, wie wir im Kapitel Compliance, aufzeigen. Wir sind bestrebt, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern und die Beschwerdemechanismen weiter zu optimieren. Ausgehend davon, was die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern und deren Umsetzung in nationales Recht fordern, haben wir konkrete Kriterien für Beschwerdemechanismen bzw. -verfahren entwickelt. Eine auf diesen Kriterien basierende Analyse hat für das Meldesystem der Fresenius SE & Co. KGaA ergeben, dass das Meldesystem diesen Anforderungen entspricht. Die Unternehmensbereiche beobachten die Entwicklungen in diesem Bereich und passen ihre Prozesse, wo notwendig, auf Basis dieser Kriterien an.

Wir bemühen uns auf unterschiedliche Arten, Hinweis­geber zu schützen. Meldungen können, wo rechtlich möglich, anonym abgegeben werden. Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt, wie in entsprechenden Richtlinien festgehalten ist. Ombudsgremien wurden auch bei der ­Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Vamed und Fresenius Kabi eingerichtet. Diese nehmen Vorbeurteilungen ein­gegangener Meldungen vor und leiten risikoangemessene Untersuchungen von Meldungen einzelfallbezogen in die Wege. Beschäftigte werden zudem über die Möglichkeit informiert, über extern zugängliche Websites auf mögliche Verstöße hinzuweisen. Unsere Meldewege sind auch für die Beschäftigten von Lieferanten und andere Dritte zugänglich. Fresenius Medical Care hat eine entsprechende Richtlinie zum Schutz vor Unterdrückung am Arbeitsplatz.

Sofern wir begründete Meldungen oder Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien feststellen, treffen wir entsprechende Maßnahmen. Wir nutzen die Ergebnisse interner Überprüfungen von Hinweisen, um unsere Unterneh­mensprozesse zu analysieren und bei Bedarf Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese Infor­ma­tionen sind auch für unsere Risikobewertungen und das konzernweite Risikomanagement hilfreich.

Unsere Ziele

Unser vorrangiges Ziel ist es, die richtigen und für Fresenius passenden menschenrechtlichen Maßnahmen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln, um mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen unserer Geschäfts­tätigkeit sowie in der Lieferkette zu verhindern, abzustellen oder weiter zu reduzieren.

Fortschritte und Maßnahmen 2021

Zum Schutz der Menschenrechte wurden im Berichtsjahr von einzelnen Unternehmensbereichen neben weiteren Maßnahmen auch neue Richtlinien entwickelt, die durch Schulungen begleitet werden.

neue richtlinien in den unternehmensbereichen

Im Jahr 2021 hat Fresenius Medical Care eine Globale Richtlinie zu Sozial- und Arbeitsstandards entwickelt. Sie ist der Rahmen, an dem sich der Unternehmensbereich bei Menschenrechtsthemen in Bezug auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren wird. Die Richtlinie umfasst unter anderem die weltweit verbindlichen Zusagen des Unternehmensbereichs in Bezug auf faire und transparente Arbeitsbedingungen, einen Arbeitsplatz ohne Diskriminierung und Belästigung, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. Zudem beinhaltet sie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Vergeltungsmaßnahmen. Sie soll 2022 eingeführt werden. Im Berichtsjahr hat Fresenius Medical Care außerdem eine weltweit geltende Richtlinie zum Verbot von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung, Mobbing und Vergeltungsmaßnahmen eingeführt. Bei der Einführung einer Richtlinie, erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Begleitmaterial, das ihnen helfen soll, die Richtlinie zu verstehen und umzusetzen.

Fresenius Helios hat Ende 2021 einen Verhaltenskodex für Lieferanten eingeführt. Hier legt der Unternehmensbereich die Erwartungen an Geschäftspartner fest und fordert die Einhaltung dieses Verhaltenskodex in den jeweiligen Verträgen. Der Verhaltenskodex für Lieferanten enthält Details zur Regelung von Kinder- und Zwangsarbeit und zu gerechten Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen wie Arbeitszeiten und Lohn.

Fresenius Vamed hat im Berichtsjahr eine Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte in Kraft gesetzt. Darin unterstreicht der Unternehmensbereich in einer Menschenrechtserklärung die Verantwortung, die Menschenrechte zu schützen, und erklärt, seine Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte laufend weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurde eine Menschenrechtsrisikoanalyse eingeführt. Die Richtlinie setzt Rahmenbedingungen zur Ermittlung von Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte in den operativen Tätigkeiten sowie der Vorgehensweise beim Erkennen oder beim Verdacht von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Bereich wie auch in der Lieferkette. Es wurden ein entsprechender Beschwerdemechanismus sowie eine Menschenrechtsorganisation mit einem Menschenrechtskomitee und Menschenrechtsbeauftragten eingerichtet. 

Risikomanagement und -bewertung

GRI 407/103-2, GRI 407-1, GRI 408/103-2, 103-3, GRI 409/103-3, GRI 412/103-2

Der Fresenius-Konzern hat in allen Unternehmensbereichen menschenrechtliche Themen und Handlungsfelder iden­tifiziert, die für unsere Wertschöpfungsketten besonders relevant sind. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Faktoren, u. a. die Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche sowie aktuelle öffentliche Debatten und regulatorische ­Entwicklungen wie Nationale Aktionspläne (NAPs) zu Wirtschaft und Menschenrechten.

Auf Basis dieser Themen haben wir unsere Methode zur Bewertung menschenrechtlicher Risiken (Human Rights Risk Assessment) im Berichtsjahr 2021 in einzelnen Unternehmensbereichen weiter ausgerollt. Diese Methode berücksichtigt, wie schwerwiegend die potenziellen Menschenrechtsrisiken sind, z. B. das Ausmaß der Auswirkungen auf die Betroffenen und die Möglichkeiten, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, aber auch die Wahrscheinlichkeit einer potenziellen Menschenrechtsverletzung. Im Jahr 2021 wurden Menschenrechtsrisiken in das konzernweite Risikomanagement integriert.

Im Rahmen seines Sorgfaltspflichten-Ansatzes hat Fresenius Medical Care im Jahr 2020 mit einer umfassenden und fortlaufenden Bewertung der Menschenrechtsrisiken für die eigenen Beschäftigten, die Patientinnen und Patienten, die direkten Zulieferer und das gesellschaftliche Umfeld begonnen, um sowohl tatsächliche als auch potenzielle Risiken zu identifizieren. Auch bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken von Lieferanten sind Menschenrechte ein Aspekt. Auf Basis dieser Bewertungen hat Fresenius Medical Care zwei zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit Rechten am Arbeitsplatz in das zentrale Risikomanagement aufgenommen. Der Unternehmensbereich entwickelt seine Maßnahmen und Verfahren zur Überwachung, Minderung und Vermeidung von Risiken weiter. Die Maßnahmen umfassen Schulungen zu Menschen- und Arbeitsrechten. Diese sollen bis Ende 2022 allen relevanten Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterstützenden Funktionen zur Verfügung stehen.

Die menschenrechtliche Risikoanalyse erfolgt bei Fresenius Helios beispielsweise durch moderierte Workshops, in denen verschiedene relevante Funktionen in gemeinsamer Diskussion die Bewertung und Priorisierung der einzelnen Risikobereiche vornehmen. Darauf aufbauend erfolgt eine weiterführende Risikoanalyse durch die jeweiligen Funktionen.

Helios Spanien hat im Jahr 2020 eine Risikobewertung und -prüfung eingeleitet, um auch potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen zu ermitteln. Im Jahr 2021 wurden diese Risiken mit den Compliance-Risiken abgeglichen. Derzeit entwickelt Helios Spanien einen Maßnahmenplan für jeden Bereich, in der Auswirkungen auf Menschenrechte haben kann.

Fresenius Vamed hat im Berichtsjahr einen Risikoanalyse-Prozesszyklus für eine Gesamtbeurteilung von Menschenrechtsrisiken eingeführt. Basierend auf individuellen Risikobewertungen der einzelnen Leitgesellschaften wird so ein jährliches Risikoportfolio für den Unternehmensbereich abgeleitet. Der Unternehmensbereich hat zudem eine Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte in Kraft gesetzt, erstmals eine Menschenrechts-Risikoanalyse in allen Teilbereichen durchgeführt sowie ein Menschenrechtskomitee für den Unternehmensbereich Fresenius Vamed eingerichtet. Für jede der Leitgesellschaften bei Fresenius Vamed wurde eine Menschenrechtsbeauftragte bzw. ein Menschenrechtsbeauftragter bestellt. Diese Menschenrechtsbeauftragten sind für die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Unternehmensbereich verantwortlich. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte bei Fresenius Vamed.

Menschenrechtliche Trainings

GRI 407/103-2, GRI 408/103-2, 103-3, GRI 409/103-2, 103-3, GRI 412-2

Im Jahr 2021 hat Fresenius Medical Care Informationen zu Menschenrechten in Schulungen integriert. Dazu gehört die verpflichtende Schulung zum Ethik- und Verhaltenskodex sowie die Schulung zum weltweit geltenden Verhaltenskodex für Lieferanten von Fresenius Medical Care. Ziel ist, das Bewusstsein der Beschäftigten für dieses Thema zu schärfen.

Fresenius Kabi hat im Jahr 2020 sein E-Learning-Training zum Fresenius Kabi-Verhaltenskodex um das Thema Menschenrechte ergänzt. Das ergänzende Menschenrechtsmodul wurde im Berichtsjahr erfolgreich als Teil des verpflichtenden E-Learnings zum Fresenius Kabi-Verhaltenskodex ausgerollt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in dem Training mit den Inhalten der Menschenrechtserklärung und den Positionen des Unternehmens zu illegaler Kinder- oder Zwangsarbeit, Diskriminierung und Chancengleichheit, sicheren Arbeitsbedingungen, dem Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinba­rungen, personenbezogenen Daten, dem Einfluss auf die Umwelt sowie der Verantwortung in der Lieferkette vertraut gemacht.

Helios Deutschland hat die Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter im Einkauf im Berichtsjahr zu den Themengebieten des neu eingeführten Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner (Supplier Code of Conduct) geschult. Neben Anforderungen an Umweltschutz und Menschenrechte sind weitere Anforderungen wie z. B. auch an Tierschutz und Arbeitsnormen enthalten, die zukünftig an ­Lieferanten und Geschäftspartner gestellt werden.

Helios Spanien hat ein umfassendes Programm ent­wickelt, bei dem die Menschen im Mittelpunkt stehen. Es spiegelt auch die Inhalte des Verhaltenskodex wider, in dem das Unternehmen die Bedeutung von respektvollem Verhalten, die Verpflichtung zur Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sowie den Respekt vor der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervorhebt. Diese Inhalte werden zukünftig mit weiteren Schwerpunktthemen wie Menschenrechte, soziale Verantwortung und Umwelt geschult. Ziel ist es, alle für diese Themenbereiche verantwortlichen Personen zu schulen, die den einzelnen Krankenhäusern und Unternehmen von Helios Spanien zugewiesen sind. Die Schulungen stehen allerdings auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen, die sich in diesem Bereich weiterbilden möchten.

Evaluation

GRI 102-17, GRI 406-1, GRI 407/103-3, GRI 408/103-3, GRI 412/103-3

Im Berichtsjahr sind über die bestehenden Meldewege auch Informationen zu potenziellen Menschenrechtsverstößen eingegangen. Weitere Informationen zu den Melde­wegen finden Sie im Kapitel Compliance und Datenschutz. Diese haben wir ausgewertet und festgestellt, dass sich unser Managementansatz auf Konzernebene bewährt hat; somit sind im Vergleich zum Managementansatz im Jahr 2020 keine Anpassungen vorgenommen worden. Fortschritte und Maßnahmen in den Unternehmensbereichen gab es jedoch in Bezug auf Veränderungen in der jeweiligen Governance-Struktur oder die Verbesserung der bestehenden Meldesysteme.

Im Jahr 2021 haben wir Berichte von Gewerkschaften und Beschäftigten in Südamerika erhalten, die die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren kolumbianischen Kliniken betrafen. Zwei dieser Berichte bezogen sich auf Morddrohungen gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern, die diese Beschäftigten außerhalb ihrer Geschäftstätigkeit erhalten hatten. Die Klinikgeschäftsführung nahm die Meldungen sehr ernst und traf alle notwendigen Vorkehrungen, um das Leben der Beschäftigten innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit zu schützen sowie die ermittelnden Behörden zu unterstützen. Andere Hinweise betrafen Vorgänge im Rahmen des Krankenhausbetriebs. Je nach Schwere der eingegangenen Meldungen wurden diese mit dem Management des Unternehmensbereichs bzw. dem für Compliance, Recht und Personal zuständigen Vorstandsmitglied sowie den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA diskutiert. Das Management in allen Einheiten des Fresenius-Konzerns ist verpflichtet, die lokalen Gesetze und Vorschriften im Umgang mit Gewerkschaften oder im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind sowohl in unserem Verhaltenskodex als auch in den Kodizes, Richtlinien und Verfahren der Unternehmensbereiche klar festgelegt.

Die Auswertung der Berichte zu den oben beschriebenen Meldungen hat ergeben, dass es kein Fehlverhalten der Klinikgeschäftsführung gab, und daher auch zu keiner Änderung der bestehenden Prozesse geführt. Die Klinikgeschäftsführung hat zu jeder Zeit ordnungsgemäß im Einklang mit unserem Verhaltenskodex gehandelt.