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GRI 405/3-3, 406/3-3, 407/3-3, 408/3-3, 409/3-3

Menschenrechte sind universell. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern betrachten wir die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung. Wir verpflichten uns dazu, die regulatorischen Anforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen mit Blick auf die Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der Menschenrechte zu erfüllen.

Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer über 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Wir sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte auch über unsere eigenen Unternehmensaktivitäten und unser Kerngeschäft hinausreicht. Wir berücksichtigen Menschenrechtsbelange bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Von ihnen erwarten wir u. a., dass sie sich zur Einhaltung der in unserer Menschenrechtserklärung niedergelegten Themen­felder verpflichten. Diese Erwartungen konkretisieren und kommunizieren wir in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Wir arbeiten daran, die Transparenz unserer Lieferketten zu erhöhen. Damit einhergehende Kenntnisse helfen uns, eine sichere Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig menschenrechtliche Risiken in der Beschaffung wichtiger Rohstoffe und Materialien zu redu­zieren. Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Lieferkette.

Gesundheit ist ein Menschenrecht

Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations – UN) hat jeder Mensch das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet. Dazu gehört eine ausreichende Gesundheitsversorgung. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern verbessert Fresenius in vielen Ländern den Zugang zu bezahlbarer, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung.

Unser Ansatz

GRI 405/3-3, 406/3-3, 407/3-3, 408/3-3, 409/3-3

Fresenius bekennt sich dazu, Menschenrechte zu achten. Dieses Bekenntnis unterstreichen wir mit unserer konzernweiten Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement), die der Vorstand 2018 erstmals verabschiedet hat. Die Erklärung orientiert sich an der internationalen Menschenrechtscharta der UN und den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO). Sie enthält unsere grundlegenden menschenrechtlichen Prinzipien. Dazu gehört, ausbeuterische und illegale Kinder- oder Zwangsarbeit zu unterlassen, Diskriminierung zu unter­binden, Chancengleichheit zu fördern und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Die Verabschiedung und Veröffentlichung der Erklärung seinerzeit markierte zugleich den Startpunkt für unser Menschenrechtsprogramm. Darüber etablieren wir vorbeugende Maßnahmen, die es Fresenius ermöglichen, menschenrechtliche Risiken in den Geschäftsprozessen zu identifizieren und zu adressieren sowie menschenrechtliche Risiken in das konzernweite Risikomanagement einzubeziehen. Die Maßnahmen des Menschenrechtsprogramms sind eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) ausgerichtet und bauen auf deren fünf Elementen auf: Grundlagenschaffung, Risikoanalyse, Maßnahmen und Integration, Berichterstattung, Beschwerdemechanismen.

Im Jahr 2019 haben wir in einem umfassenden Projekt mit allen Unternehmensbereichen Menschenrechtsthemen identifiziert und definiert, die für den Konzern besonders im Fokus stehen. Sie umfassen den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Arbeitsbedingungen an den eigenen Standorten und in der Lieferkette, Patienten- und Produktsicherheit, Gesundheitsgefährdung bei der Entsorgung sowie die Verhinderung von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit. In diesen Themengebieten können unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen Auswirkungen auf Menschenrechte haben. Ergänzend arbeiten die Unternehmensbereiche an für sie spezifischen Themen, wie z. B. potenziellen Umweltauswirkungen durch die Produktion. Diese Analyse bildet die Basis, um mög­liche Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, und gibt uns die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zu entwickeln. Im Jahr 2020 wurde eine konzernweite Methodik zur menschenrechtlichen Risikoanalyse initiiert, um Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden oder abzumildern – und um dann weitere Maßnahmen in den Unternehmensbereichen festzulegen. Über die Fortschritte berichten wir nachfolgend im Abschnitt Fortschritte und Maßnahmen 2022.

Die Methodik der menschenrechtlichen Risikobewertung haben wir im Berichtsjahr weiterentwickelt und an regulatorische Anforderungen, wie das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG), angepasst.

Meilensteine des Menschenrechtsprogramms

Organisation und Verantwortlichkeiten

Der Vorstand der Fresenius Management SE überwacht das konzernweite Programm zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Die Konzernfunktion Risk & Integrity ist verantwortlich für den konzernweiten Ansatz der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, wie die Methodik zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken, überwacht die Umsetzung menschenrechtsbezogener Maßnahmen und treibt diese voran. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht liegt in den Unternehmensbereichen. Im Berichtsjahr haben wir damit begonnen, im Rahmen des Menschenrechtsprogramms neue, für Menschenrechte zuständige Funktionen auf Konzernebene und in den Unternehmensbereichen ­einzurichten und damit die Governance-Struktur zu stärken. Weitere Informationen zu diesen Anpassungen finden Sie im Abschnitt Fortschritte und Maßnahmen 2022.

Das Human Rights Council

Im Jahr 2019 hat Fresenius ein Human Rights Council etabliert, um die weitere Umsetzung und Entwicklung seines Menschrechtsprogramms auf Konzernebene voranzutreiben. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der vier Unternehmensbereiche sowie der Fresenius SE & Co. KGaA zusammen. Die rund 20 Mitglieder des Human Rights Councils sind in unterschiedlichen Funktionen des Konzerns tätig, u. a. Compliance, Recht, Nachhaltigkeit, Kommunikation, Beschaffung, Personal und Medizin und decken so die vielfältigen Perspektiven des Themas ab. Das Gremium kommt quartalsweise zusammen und fördert den Austausch zu aktuellen Menschenrechtsthemen über alle Unternehmensbereiche hinweg. Die Teilnehmenden diskutieren konzernweite Initiativen und stellen neue Konzepte und Methoden vor. Im Jahr 2022 traf sich das Human Rights Council viermal.

Richtlinien und Regularien

GRI 2-23, 2-24

Fresenius-Menschenrechtserklärung

Unsere Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement) gilt als Selbstverpflichtung für die Fresenius SE & Co. KGaA und die Unternehmensbereiche. Sie wurde vom Vorstand der Fresenius Management SE verabschiedet und im Geschäftsjahr 2022 aktualisiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmensbereiche und Abteilungen im Human Rights Council haben an der Erstellung mitgewirkt. Fresenius Medical Care und Fresenius Vamed haben zusätzlich eigene Erklärungen zur Achtung der Menschenrechte verabschiedet. Die Menschenrechtserklärungen ergänzen die Verhaltenskodizes der Unternehmensbereiche und die ihnen zugrunde liegenden Menschenrechtsbekenntnisse. Die übergreifende Menschenrechtserklärung muss regelmäßig aktualisiert werden, sofern sich neue Erkenntnisse ergeben oder neue wesentliche Themen nachzutragen sind. In der Menschenrechtserklärung positionieren wir uns zu verschiedenen Themenfeldern, sowohl in Bezug auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ­Fresenius als auch mit Blick auf unsere Lieferanten.

Wir betrachten es als selbstverständlich, alle geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und darüber hinaus unsere Umweltschutzmaßnahmen stetig weiterzuentwickeln. Dies schließt auch den Umgang mit Konfliktmineralien ein, sofern diese in Beschaffungsprozessen relevant sind.

So haben sich die Fresenius SE & Co. KGaA und die Unternehmensbereiche bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Konfliktmineralienverordnung mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt. Wir beziehen keine Konfliktmineralien direkt. Deren Verarbeitung in Komponenten und Halberzeugnissen, die wir beziehen und weiterverarbeiten oder in unseren Produkten einsetzen, lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall greifen unsere Einkaufsrichtlinien, die anwendbaren Kodizes unseres Konzerns sowie der betroffenen Unternehmensbereiche für den Umgang mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

Menschenrechtsprogramm

Wir respektieren und unterstützen Menschenrechte, wie sie in internationalen Standards, z. B. der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und den Grundprinzipien der ILO festgelegt sind. Unser Handeln orientiert sich an den UNGP, die in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und durch das CSRCSR (Corporate Social Responsibility)CSR ​bezeichnet ​die ​gesellschaftliche ​Verantwortung ​von ​Unternehmen. ​Ihr ​Handeln ​kann ​ökonomische, ​soziale ​und ​Umweltzustände ​überall ​auf ​der ​Welt ​beeinflussen.-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) verankert wurden. An ihnen orientieren sich die Maßnahmen unseres Menschenrechtsprogramms, die wir kontinuierlich weiterentwickeln, wie die Grafik zeigt. So nehmen wir beispielsweise neue Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft tretende LkSG, in die Weiterentwicklung auf und passen unsere Maßnahmen und Aktivitäten, wo nötig, an.

Menschenrechtsprogramm

Menschenrechtsschulungen

Im Fresenius-Konzern behandeln wir Menschenrechtsthemen in verschiedenen Schulungen. Beispielsweise umfassen die für die Beschäftigten verpflichtenden Schulungen zum jeweiligen Verhaltenskodex auch Menschenrechtsaspekte. Darüber hinaus hat Fresenius Medical Care im Jahr 2022 Menschenrechtsschulungen für Führungskräfte der wichtigsten Geschäftsfunktionen durchgeführt.

Beschwerdemechanismen und Meldewege

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche und der Fresenius SE & Co. KGaA können ihre Anliegen direkt bei ihren Vorgesetzten vorbringen. Darüber hinaus können Beschäftigte und Externe über bestehende Meldesysteme Hinweise geben oder spezielle E-Mail-Adressen nutzen, um neben anderen auch auf mögliche menschenrechtliche Verstöße aufmerksam zu machen. Weitere Informationen über unsere Meldewege und den Umgang mit möglichen Compliance-Verstößen finden Sie im Abschnitt Compliance.

Management und Bewertung menschen­rechtlicher Risiken

Der Fresenius-Konzern hat in allen Unternehmensbereichen menschenrechtliche Themen und Handlungsfelder identi­fiziert, die für unsere Wertschöpfungsketten besonders relevant sind. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Faktoren, u. a. die Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche sowie aktuelle öffentliche Debatten und regulatorische Entwicklungen wie NAPs.

Auf Basis dieser Themen haben wir unsere Methode zur Bewertung menschenrechtlicher Risiken (Human Rights Risk Assessment) entwickelt und führen sie seit 2020 sukzessive in den Unternehmensbereichen ein. Diese Methode berücksichtigt, wie schwerwiegend die potenziellen Menschenrechtsrisiken sind, z. B. das Ausmaß der Auswirkungen auf die Betroffenen und die Möglichkeiten, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, aber auch die Wahrscheinlichkeit einer potenziellen Menschenrechtsverletzung. Seit 2021 sind Menschenrechtsrisiken im konzernweiten Risikomanagement integriert. Informationen zum aktuellen Stand der Implementierung des Human Rights Risk Assessment finden Sie im Abschnitt Fortschritte und Maßnahmen 2022.

Unsere Ambitionen

Als globales Gesundheitsunternehmen hängt die Herstellung unserer Produkte und Dienstleistungen vom Engagement unserer mehr als 300.000 Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter sowie von komplexen Lieferketten ab. Wir sind uns bewusst, dass in diesen Lieferketten wie auch in unseren eigenen Unternehmen menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen auftreten können. Unser Ziel ist es, diese Risiken regelmäßig zu analysieren, zu verhindern und erforderliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen – sowohl in unserer Lieferkette als auch in Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen.

Fortschritte und Maßnahmen 2022

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Neue Verantwortlichkeiten

Zur konzernweiten Steuerung haben wir das Group Human Rights Office in der Konzernfunktion Risk & Integrity der Fresenius SE & Co. KGaA vorbereitet. Es wird die Aufgabe haben, die konzernweiten Aktivitäten zur Wahrung der Menschenrechte zu steuern und Menschenrechtsinitiativen innerhalb des Fresenius-Konzerns weiterzuentwickeln. Außerdem wird es dafür zuständig sein, die Menschenrechtsaktivitäten mit den Unternehmensbereichen zu koordinieren, die Methodik der Risikoanalysen weiterzuentwickeln und deren Durchführung zu überwachen sowie konzernweit Bericht zu erstatten.

Für die weitere Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht wird jeder Unternehmensbereich jeweils eigene zentrale Verantwortliche für die Koordination und Implementierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten benennen. Diese haben – soweit bereits benannt – u. a. begonnen, die Durchführung der Risikoanalysen, die Umsetzung von Maßnahmen und die Berichterstattung der Unternehmensbereiche zu koordinieren. Im Berichtsjahr wurde mit der Implementierung weitergehender Risikoanalysen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen begonnen, die dann auch – falls erforderlich – abteilungsspezifische Anpassungen von Prozessen oder andere Maßnahmen einleiten werden. Zu diesen Fachabteilungen gehören etwa die Beschaffung und das Personalwesen.

Die Mitglieder des Group Human Rights Office werden, neben den zentralen Ansprechpersonen für Menschenrechtsaktivitäten in den Unternehmensbereichen, mit weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilungen im Human Rights Council vertreten.

Aktualisierte Menschenrechtserklärung

Im Berichtsjahr haben wir im Zuge der Weiterentwicklung unseres Menschenrechtsprogramms auch unsere Menschenrechtserklärung aktualisiert. Diese Erklärung gilt ab 2023 und spiegelt die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wider.

Risikomanagement und -bewertung

Um Menschenrechtsrisiken zu erkennen, zu verhindern und zu beseitigen bzw. zu minimieren, haben wir im Berichtsjahr unser konzernweites Risikomanagement weiter ausgebaut. Der weiterentwickelte Ansatz ist risikobasiert und betrachtet potenzielle Risiken nach länder- und branchenspezifischen sowie unternehmensbereichsspezifischen Aspekten. Die Risiken werden nachfolgend auf der Grundlage einer zusätzlichen Bewertung der potenziellen Aus­wirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie des Ausmaßes, in dem wir als Unternehmen durch unsere Geschäftsaktivitäten zur Verwirklichung des Risikos beitragen könnten, priorisiert. Je nach unserer Bewertung leiten wir Präventiv- und – falls erforderlich – Abhilfemaßnahmen ein. Unser risikobasierter Ansatz zur Analyse potenzieller Menschenrechtsrisiken, die Governance- und Berichtsstruktur sowie die Anforderungen an den Umgang mit poten­ziellen Risiken wurden in einer neuen konzernweiten Standardverfahrensanweisung (Standard Operating Procedure – SOP) ausgearbeitet, die im Jahr 2023 in Kraft tritt.

Unsere Anforderungen – auch im Hinblick auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern haben wir in entsprechenden Verhaltenskodizes festgelegt. Fresenius Kabi hat die Compliance-Klauseln für Lieferanten und Geschäftspartner aktualisiert und einen neuen Abschnitt zu Menschenrechten in der Lieferkette hinzugefügt.

Evaluation

GRI 405/3-3, 406/3-3, 407/3-3, 407-1, 408/3-3, 408-1, 409/3-3, 409-1

Unsere Bemühungen zur Achtung der Menschenrechte entwickeln wir laufend fort. Wir überprüfen kontinuierlich unsere Maßnahmen und Ergebnisse. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse passen wir unsere Prozesse bei Bedarf an.

Im Berichtsjahr sind über die bestehenden Meldewege Beschwerden eingegangen, die wir auch auf Menschenrechtsaspekte geprüft haben. Weitere Informationen zu den Meldewegen und den Themengruppen finden Sie im Abschnitt Compliance sowie im Abschnitt Datenschutz.